SOZIALES KOMPETENZ TRAINING (SKT)
SOZIALES KOMPETENZ TRAINING (SKT)
Das sog. Soziale Kompetenz Training (im Rahmen sozialer Trainingskurse nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 JGG) ist eine ambulante Maßnahme für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende. Es ist eine sozialpädagogische Methode um soziale, personale und Selbst-Management-Kompetenzen zu erweitern.
Der Teilnehmer muss in der Lage sein dem Training sprachlich und intellektuell zu folgen. Ausgeschlossen sind Sexualstraftäter, suchtmittelabhängige, psychisch kranke und suizidale Personen oder Menschen aus der organisierten Kriminalität.
Die Bereitschaft sich zu reflektieren sowie eine hohe Motivation zur Veränderung problematischer Verhaltensmuster ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme an diesem Training. Bei minderjährigen Teilnehmern muss mindestens ein erziehungsberechtigtes Elternteil bei einer Gesprächseinheit teilnehmen.
Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, den Trainer und die Ziele/Methoden des Trainings bei einem Vorgespräch kennenzulernen. Dieses Treffen ist kostenlos.
ZIELGRUPPE
Jugendliche und Heranwachsende von 14 bis 21 Jahre, die ein eigenverantwortliches und straffreies Leben führen wollen.
ZIELE
● Verbesserung von Kommunikationsfähigkeiten
● Förderung von Problembewusstsein, Selbstreflexions-
und Problemlösungsstrategien
● Verbesserung lebenspraktischer Fertigkeiten in den
Bereichen Wohnen, Beruf, Ausbildung und Finanzen
● Förderung von Planungsfähigkeiten und
Zukunftsgestaltung
● Erweiterung Moral- und Wertvorstellungen
● Verantwortung für sich und das Handeln übernehmen
● Stärkung Selbstwert und Selbstwirksamkeit.
Bei Teilnehmern, die eine Gewalttat begangen haben:
● Aggressionskontrolle & -hemmung
● Entwicklung Opferempathie
● Alternativen zur Gewalttätigkeit finden und entwickeln
● "stark" zu sein ohne Gewalt
● ein Leben ohne Gewalt leben.
INHALT / METHODIK
● wertschätzender, akzeptierender Umgang mit
Teilnehmer
● verpflichtende Rahmenbedingungen des Trainings
(regelmäßige und zeitnahe Termine, aktive
Teilnahme, hohe Motivation)
● Nutzen der persönlichen Ressourcen des Klienten
● Biografiearbeit & Wahrnehmungstraining
● Auseinandersetzen mit den (bisherigen) Werten und
Normen
● Rollenspiele.
Bei Teilnehmern, die eine Gewalttat begangen haben:
● Aufbrechen Rechtfertigung und Neutralisierung
● Suche nach Gewaltauslösern und Analyse der
Gewaltsituationen
● Analyse des Konfliktverhaltens (ggf. Gespräche mit
den Eltern, Schule, Partner etc.)
● Einsatz konfrontativer Rollenspielelemente
● Erstellen einer individuell zugeschnittenen Worst-
Case-Strategie ("was ist zu tun, wenn ...").
● Notfallmediziner als Gastdozent.
DAUER
Mindestens 9 mal 1,5 Std. (Einzeltraining).
KOSTEN
Bei Jugendlichen und Heranwachsenden bis zum 21. Lebensjahr können die Kosten von den jeweiligen Jugendämtern übernommen werden. Bei Bewährungsstrafen kann die Bewährungshilfe für die Kosten aufkommen.
ZUGANG
● Eigeninitatitive
● Bewährungshilfe / Jugendgerichtshilfe
● Gericht
● Amt für Jugend und Familie.